Pflege

Kommunale Pflegekonferenzen Baden-Württemberg

Die Frage um die zukünftige Gestaltung von Pflege und Pflegeangeboten gewinnt sowohl in den Kommunen als auch in der Bevölkerung immer mehr an Bedeutung. Ein wichtiger Baustein, um pflegerische Strukturen weiter auszubauen, sind Kommunale Pflegekonferenzen.

Um auch in Zukunft weiterhin bedarfsgerechte Pflege- und Unterstützungsstrukturen gewährleisten zu können, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration das Förderprogramm „Kommunale Pflegekonferenzen BW – Netzwerke für Menschen“ aufgelegt.

Die Kommunalen Pflegekonferenzen dienen als wichtiger Baustein, um kommunale Bedarfe zu erkennen und pflegerische Strukturen weiter auszubauen. Durch das Landespflegestrukturgesetz wurde hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Kommunalen Pflegekonferenzen beraten unter anderem darüber, wie die Pflege- und Unterstützungsstrukturen ausgestaltet werden müssen, wie altersgerechte Quartiersstrukturen geschaffen werden können und ob die bereits vorhandenen kommunalen Beratungsstrukturen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger genügen. Ziel ist es, dass Pflegebedürftige so unabhängig von der Art des Pflege- und Unterstützungsbedarfs möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.

Aufgaben der Kommunalen Pflegekonferenzen

Insbesondere Beratung zu Fragen

  • der notwendigen kommunalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen,
  • der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
  • der kommunalen Beratungsstrukturen für an den Bedarfen orientierte Angebote und
  • der Koordinierung von Leistungsangeboten.

Ziele der Kommunalen Pflegekonferenzen

  • Vernetzung aller wesentlichen Akteure im Vor- und Umfeld der Pflege sowie der Pflege selbst
  • Abstimmung der Angebote auf die Bedarfe der Menschen vor Ort und entsprechender Ausbau
  • Sozialraum- bzw. Quartiersentwicklung zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge
  • Verzahnung mit den Kommunalen Gesundheitskonferenzen
  • Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, auch unter Mitwirkung der vertretenen Pflegekassen sowie der Landesverbände der Pflegekassen

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